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AGB |
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1) Mindestumsatz Geschlossene Gesellschaft
Der Mindestumsatz für eine geschlossene Gesellschaft beträgt Fr. 1200.–.
Freitag und Samstag beträgt der Mindestumsatz Fr. 1500.–.
2) Folgen der nicht wahrgenommenen Reservation, zu späten Annulation, sehr kurzfristigen Annulation oder Nichterscheinen ohne Annulation
Im Falle einer sehr kurzfristigen Annulation, das heisst weniger als 24 Std. vor Reservationstermin oder Nichterscheinen ohne Annulation beträgt der Schadensersatz den vollen Preis des bestellten Menüs pro Person.
Sollte kein Menü bestellt worden sein, beträgt der Schadensersatz Fr. 21.50 pro Person.
2a) Kurzfristige Annulation
Im Falle einer kurzfristigen Annulation, das heisst unter 8 Tagen bis 24 Std. vor Reservationstermin, beträgt der Schadensersatz den halben Preis des bestellten Menüs pro Person.
Sollte kein Menü bestellt worden sein, beträgt der Schadensersatz Fr. 21.50 pro Person.
2b) Verspätete Annulation
Im Falle einer verspäteten Annulation, das heisst unter 14 bis 8 Tage vor Reservationstermin, beträgt der Schadensersatz pauschal Fr. 10.– pro Person.
3) Folgen der zeitlichen Verspätung
3a) Mittagservice
Die Toleranzfrist im Falle der zeitlichen Verspätung im Mittagsservice beträgt 20 Minuten. Nach dieser Toleranzfrist versuchen wir, Ihre / n reservierten Plätze / Platz zu verkaufen. Gelingt uns dies nicht, tritt Punkt 2 in Kraft.
3b) Abendservice
Die Toleranzfrist im Falle der zeitlichen Verspätung im Abendservice beträgt 40 Minuten. Nach dieser Toleranzfrist versuchen wir, Ihre reservierten Plätze (Platz) zu verkaufen. Gelingt uns dies nicht, tritt Punkt 2 in Kraft.
St.Gallen, 30. Januar 2014
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